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Verhaltensorientierte Auswertung nach Dr. Gürtler
1
MisslungeneKörperbewegung
Unfälle bei denen unkontrollierte Energie durch das Misslingen
einer Körperbewegung frei und dadurch eine Verletzung
hervorgerufen wird.
Es wurde dabei kein Gegenstand bewegt (Bewegung ohne
Last) und keine besondere Eigenschaft von Gegenständen
haben zur Verletzung geführt.
2
Gegenstand mit bekannt scharfer oder
spitzer Eigenschaft
Der Umgang mit einem Gegenstand dessen Eigenschaft
„scharf
“
oder „spitz
“
sind misslingt. Die Verletzung erfolgt durch
die Eigenschaft.
3
Gegenstand mit bekannt gefährlicher
Eigenschaft
Der Umgang mit einem Gegenstand /Medium dessen
Eigenschaft heiß, ätzend, giftig, elektrisch ist misslingt oder ein
Gegenstand mit relativ geringer Masse und hoher
Geschwindigkeit führt eine Verletzung hervor.
4
Am Unfall war ein schwerer Gegenstand
beteiligt
Unfälle bei denen eine unkontrollierte Energie frei wird, indem
ein „schwerer
“
Gegenstand seine Lage unbeabsichtigt
verändert oder eine beabsichtigte Lageveränderung nicht mehr
gesteuert werden kann.
5
Ausführen von Arbeitsaufträgen
misslingt
Bestimmungsgemäße Verwendung
Stellt eine Restkategorie dar, zu der alle Unfälle gehören, bei
denen bestimmungsgemäße Verwendung eines Gegenstandes
oder die anweisungsgemäße bzw. betriebsübliche Erledigung
eines Arbeitsauftrages mit einemGegenstand misslingt, die
nicht in den vorhergehenden Kategorien erfasst werden.